Feuerlöschwesen vor der der Freiwilligen Feuerwehr:
Das schulenburgsche Dorfgesetz von 1572 enthält auch einige Artikel zum Brandschutz:
verdächtige Feuerstellen sollten beseitigt oder notfalls entzwei geschlagen werden.
Es mussten einige lederne Eimer, Leitern und Feuerhaken vorhanden sein, was regelmäßig zwischen zwei Gerichtstagen überprüft wurde.
Nach der Verordnung der preußischen Regierung (15.10.1796) musste der Hauswirt eine bis zum Dachfürst reichende Leiter, einen 2-3 Pfund schweren Feuerhaken an einer 8 Fuß langen Stange Neben dem Schornstein seines Hauses aufstellen. Außerdem hatte jeder Ackermann 3, jeder Halbspänner 2 und alle anderen Hausbesitzer 1 Ledereimer bereit zu halten. Alle zwischen 16 und 60 Jahren waren zu den Löscharbeiten verpflichtet, Frauen dienten oft als Wasserträgerinnen.
Erster Kommandant war der Dorfschulze Friedrich Schulze. 1884 wurde Technik angeschafft, unter anderem eine Pferdespritze Jahrgang 1872, die restauriert wurde.
Erinnert wurde an die Geschichte der Wehr, die nach den schrecklichen Bränden von 1855 und 1868, bei denen mehrere Gehöfte und Teile der Alten Dorfstraße den Flammen zum Opfer fielen.
1894 gab es erstmals Uniformen.
Bis in die 70er Jahren hinein zog ein Traktor der LPG die Löschtechnik, bevor zum 120-jährigen Jubiläum ein Feuerwehrauto in Dienst gestellt werden konnte.
Zum 130-jährigen Jubiläum konnte eine neue Traditionsfahne geweiht werden.
Technik
LF 20/16 - Baujahr 2009
MTW - Baujahr 1995
TSA - Baujahr 1985
STA - Baujahr 1972
Plananhänger - Baujahr 2009
Antike Pferdespritze - Baujahr 1872
Kinder- und Jugendfeuerwehr
Kinder- und Jugendwartin:
Caroline Otto Tel.: +49 152 54521749
Katastrophenschutz
Merkblatt zur Vorsorge und Eigenhilfe (MVE07)
Allgemeines zur Bevorratung von Lebensmitteln und Trinkwasser
Für Notfälle sollte ein Vorrat für ein bis zwei Wochen angelegt werden. Die Esswaren sollten auch ohne Kühlung länger gelagert und (z. B. bei einem Stromausfall) auch kalt gegessen werden können. Bei Katastrophen, besonders aber in einem Verteidigungsfall, muss auch mit einer Störung der Wasserversorgung oder sogar mit einer Verseuchung des Trinkwassers gerechnet werden. Der Mensch kann unter Umständen drei Wochen lang ohne Nahrung, aber nur vier Tage ohne Flüssigkeit leben. Daher gehört zum Notvorrat eine ausreichende Menge Flüssigkeit. Hierzu eignen sich Wasser, Säfte oder sonstige länger lagerfähige Getränke. Denken Sie auch an Spezialkost, z. B. für Diabetiker oder Kleinkinder. Auch zum Haushalt gehörende Tiere sollten bei der Bevorratung berücksichtigt werden.
Tipps für die Vorratshaltung
Nur Lebensmittel und Getränke bevorraten, die den üblichen Essgewohnheiten der Familie entsprechen.
Vorwiegend solche Lebensmittel, die unbegrenzt oder längerfristig haltbar sind.
Lebensmittel möglichst kühl, trocken und lichtgeschützt aufbewahren.
Auf luftdichte Verpackung achten.
Lebensmittel mit einer Haltbarkeit von bis zu achtzehn Monaten müssen mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum versehen sein. Nicht gekennzeichnete aber länger haltbare Lebensmittel mit dem Einkaufsdatum beschriften.
Nachgekaufte Vorräte nach „hinten“ stellen und die älteren Lebensmittel zuerst aufbrauchen, bevor ihr Haltbarkeitsdatum überschritten ist.
Im Hinblick auf einen möglichen Stromausfall vorzugsweise Lebensmittel bevorraten, die auch kalt gegessen werden können.
Gelegenheit zum Kochen vorbereiten, falls Strom oder Gas ausfallen. Der Handel bietet eine Reihe von Alternativen, wie z.B. Campinggaskocher an.
Empfehlungen für die Zusammensetzung eines Notvorrates finden Sie im Internet unter www.ernaehrungsvorsorge.de und in der BBK-Broschüre „Für den Notfall vorgesorgt“. Sie entsprechen den Angaben des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Wilhelmstraße 54, 10117 Berlin oder Rochusstraße 1, 53123 Bonn, Homepage: www.bmelv.de.
Dieses Merkblatt entspricht einem Auszug aus der BBK-Broschüre „Für den Notfall vorgesorgt“.
Dort finden Sie eine Liste mit dem Beispiel eines Notvorrates.
Überprüfen Sie Ihre Vorbereitung!
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK), Provinzialstraße 93, 53127 Bonn